4.1. Der Auftrag bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen.
BIBA kann den Auftrag widerrufen, wenn der Auftragnehmer ihn nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang schriftlich bestätigt hat (Auftragsbestätigung).
4.2. Für die Erfüllung des Auftrages des BIBA über Lieferungen und Leistungen haben Gültigkeit:
- das Auftrags- / Bestellschreiben
- Allgemeine Bedingungen für die Ausführung von Leistungen VOL/B in der jeweils bei Auftragserteilung geltenden Fassung
- die einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und Auflagen einschließlich Norm- und Unfallverhütungsvorschriften, z.B. CE, VDE, Elektro- und Elektronikgerätegesetz usw.. Es gilt jeweils die am Tage der Lieferung gültige Fassung.